Hitzeschutzanzug (Form II)

 

Der Hitzeschutzanzug dient dem Schutz der Feuerwehrmänner und -Frauen vor extremer Hitzestrahlung und soll vor thermischen Risiken schützen. Thermische Risiken sind Flammen, Kontakthitze, Strahlungshitze, Funken, feuerflüssige Medien sowie heiße Gase und Dämpfe. Die Schutzwirkung der Kleidung muss während der Einwirkung erhalten bleiben, das heißt, die Kleidung muss selbst verlöschend sein, sie darf nicht schmelzen und nicht schrumpfen.

 

Der Hitzeschutzanzug besteht aus einem mehrlagigen, isolierenden Innenanzug (meist Aramide, Imide oder Duromere) und einer Metallbeschichtung (meist aluminiumbedampft), die die Hitzestrahlung vom Körper fernhält. Der Hitzeschutzanzug hat üblicherweise eine goldbedampfte Sichtscheibe.

 

 

Arten der Hitzeschutzbekleidung

  • Form I: Handschuhe mit Stulpen und Kopfschutzhaube (heute nur noch selten zu finden)
  • Form II: Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube und Handschuhen
  • Form III: ein- oder zweiteiliger Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube, Handschuhen und Füßlingen.
Konzeption & Umsetzung: